Zählt beim Hersteller sein eigenes Wissen oder das weltweite?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behauptungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Haftungsausschlüsse nach § 8 PHG trifft den Produkthaftpflichtigen.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Ob der Haftungsausschluss zum Tragen kommt, hiefür gilt ein strenger Maßstab.OGH 9 Ob 60/09b, 30.06.2010
- Die relevanten wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse müssen nur zugänglich gewesen sein.OGH 9 Ob 60/09b, 30.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 54/23s, 18.10.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
PHG §8 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Firma kommt es darauf an, was jene Personen wissen, die sie im betreffenden Bereich nach außen vertreten. Ihr Wissen wird der Firma zugerechnet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Person allein oder nur gemeinsam mit anderen vertreten darf und ob sie mit der Sache tatsächlich befasst war.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.