Wer zahlt die Kosten, wenn ich den Richter ablehne?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Die Ablehnung eines Richters bildet einen eigenen Zwischenstreit. Über dessen Kosten wird nach den Regeln des Ausgangsverfahrens entschieden, und zwar unabhängig davon, wie dieses Verfahren später ausgeht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Das Ablehnungsverfahren bildet einen Zwischenstreit, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabhängig von dessen Ausgang zu entscheiden ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 23.
- OGH 1 Ob 144/22s, 22.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 99/20d, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 36/18m, 28.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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