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Zählt eine Zusage auch, wenn sie nicht ausdrücklich gemacht wurde?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Eine Eigenschaft oder Verwendungsmöglichkeit der Sache kann auch stillschweigend zugesagt werden, also durch das Verhalten des Verkäufers. Ob das der Fall war, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Liegt eine solche Zusage vor, schadet es Ihnen nicht mehr, dass der Mangel eigentlich augenfällig war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Verwendungszweck und schlüssige Zusicherung

Nein, allein deswegen nicht. Wählen Sie ohne konkrete Zusagen eine Ware aus dem Angebot, die die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, sichert der Verkäufer nicht schon durch sein Wissen um Ihren Verwendungszweck zu, dass sie auch besonderen Anforderungen entspricht. Wer keine Auskunft oder Belehrung verlangt, kann sich nicht auf eine schlüssige Zusage berufen.

günstig für Verkäufer Anpreisung und Zusage beim Autokauf

Nur eine Zusage, die Inhalt des Vertrags geworden ist, löst eine Haftung für Mängel aus. Eine bloße Anpreisung im Verkaufsgespräch reicht dafür nicht. Entscheidend ist also, ob die Angabe über die Eigenschaft ernst gemeint und vereinbart war.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zugesagte Eigenschaften trotz Ausschluss
Vertragsrecht · Stillschweigend zugesagte Eignung
Vertragsrecht · Fehlende zugesagte Eigenschaft beim Kauf