Muss mein Chef mich vor sexueller Belästigung schützen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Auftreten einer sexuellen Belästigung im Betrieb erfordert eine angemessene Reaktion des Arbeitgebers. Welche Maßnahme angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Das Spektrum sexueller Belästigungen ist breit; dementsprechend breit ist auch das Spektrum möglicher Reaktionen (zB Ermahnung, Verwarnung, Kündigung, Entlassung). Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.OGH 9 ObA 13/10t, 29.09.2010
- Es geht im Zusammenhang mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht nur um den Schutz der körperlichen Integrität vor unerwünschten sexuellen Handlungen, sondern es ist auch die psychische Verletzbarkeit gemeint.OGH 9 ObA 18/08z, 05.06.2008
- Sexuelle Belästigung verletzt die Menschenwürde; sie ist daher inakzeptabel.OGH 9 ObA 112/05v, 03.08.2005
- Nach heutiger Auffassung umfasst der Schutz der Fürsorgepflicht die Persönlichkeit des Arbeitnehmers; es geht nicht nur punktuell um die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Sittlichkeit und Eigentum, sondern um die Persönlichkeitsrechte in ihren diversen Ausstrahlungen schlechthin.OGH 9 ObA 143/03z, 17.03.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 70/23m, 22.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 15/22x, 22.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 6/17s, 27.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
GleichbehandlungsG §2 Abs1a Z4; GlBG §6 Abs1 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihr Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nicht seine eigenen schutzwürdigen Interessen zurückstellen. Wo Ihre Treuepflicht Rücksicht auf den Betrieb verlangt, muss er Ihnen die dadurch eingeschränkten Freiheiten nicht wahren. Sind beide Seiten betroffen, werden die Interessen gegeneinander abgewogen.
Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund. Der Dienstgeber darf das Dienstverhältnis deshalb vorzeitig auflösen.