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Worauf stützt sich die Berechnung meiner Anteile am Haus?

betrifft Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger
Grundlage für die Festsetzung der Nutzwerte ist die konkrete Widmung des Objekts, wie sie der geltenden Rechtslage entspricht. Diese Rechtslage muss das Gericht von sich aus als Vorfrage prüfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Grundlage der Nutzwertfestsetzung gemäß §§ 3 ff, 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung; der Außerstreitrichter (die Schlichtungsstelle: § 26 Abs 3 WEG 1975) hat diese Rechtslage von Amts wegen als Vorfrage zu prüfen.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 38.

Im Gesetz

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