Ist die Drohung, mich als Prostituierte hinzustellen, strafbar?
günstig für Betroffener betrifft Bedrohte Personen, Beschuldigte, Sexarbeiterinnen
Ja, eine solche Drohung kann strafbar sein. Der Vorwurf der Prostitution ist geeignet, die betroffene Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, und damit ehrenrührig. Er kann deshalb als Drohmittel für eine gefährliche Drohung dienen.
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Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 29.11.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Der Vorwurf von Prostitution (Sexarbeit) ist geeignet, die diese verrichtende Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, und demnach ehrenrührig und somit taugliches Drohmittel iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 20 Ds 5/22y, 29.11.2022
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1330
- Strafgesetzbuch (StGB) § 74 · Andere Begriffsbestimmungen
- StGB § 105 · Nötigung
- StGB § 107 · Gefährliche Drohung
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