Muss das Gericht die Zuständigkeit mit vollem Beweisverfahren klären?
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit nach der EuGVVO sind in erster Linie die Klagsangaben maßgebend.OGH 8 Ob 54/16y, 17.08.2016
- Soweit es den Rahmen des Zuständigkeitsstreits nicht sprengt, steht es dem angerufenen Gericht jedoch frei, seine internationale Zuständigkeit im Licht aller ihm vorliegenden (und von ihm festgestellten) Informationen zu prüfen, wozu gegebenenfalls auch die zuständigkeitsrelevanten Einwände des Beklagten gehören.OGH 8 Ob 125/15p, 25.11.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 4 Ob 116/23x, 25.01.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 220/19t, 16.01.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EuGVVO 2012 Art1 Abs1; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr1; EUGVVO 2012 Art7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Verfahren über eine einstweilige Verfügung im Regelfall ja. Weil hier rasch entschieden werden muss, sollen Sie nicht nur den Sachverhalt, sondern auch die ausländische Rechtsgrundlage darlegen. Nur wenn ausschließlich österreichisches Recht gilt, entfällt das; sonst ermittelt das Gericht das fremde Recht nur, soweit das ohne lange Nachforschungen rasch möglich ist.
Wird in einem Rechtsmittel die rechtliche Beurteilung bekämpft, muss das Gericht den Sachverhalt in jeder Hinsicht rechtlich prüfen. Dabei ist auch aufzugreifen, wenn das Klagevorbringen von vornherein nicht schlüssig war.