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Muss ich die Zuständigkeit schon vollständig beweisen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer mit Auslandsbezug
Manche Tatsachen sind sowohl für die internationale Zuständigkeit als auch für die Begründetheit des Anspruchs wichtig. Für die Zuständigkeitsprüfung genügt es, dass Ihr Klagevorbringen schlüssig ist. So wird die Prüfung der Zuständigkeit nicht schon mit einer weitgehenden Sachprüfung belastet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Was die sogenannten "doppelrelevanten Tatsachen" betrifft, also jene, aus denen sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Begründetheit des Anspruchs erfolgt, muss die Schlüssigkeit des Klagevorbringens ausreichen, um nicht die Zuständigkeitsprüfung mit einer weitgehenden Sachprüfung zu belasten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 30.

Genannte Normen

LGVÜ II 2007 allg; EuGVÜ Art20; EuGVVO 2012 Art7 Nr2; EuGVVO Art5 Nr1; EuGVVO Art5 Nr3; EuGVVO Art6 Nr1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

günstig für Beklagter Schlüssigkeit im Rechtsmittelverfahren

Wird in einem Rechtsmittel die rechtliche Beurteilung bekämpft, muss das Gericht den Sachverhalt in jeder Hinsicht rechtlich prüfen. Dabei ist auch aufzugreifen, wenn das Klagevorbringen von vornherein nicht schlüssig war.

Verwandte Fragen

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