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Prüft das Gericht auch Punkte, die ich nicht angefochten habe?

betrifft Angeklagte, Verurteilte
Wenn Sie sich nur gegen die Höhe der Freiheitsstrafe wehren, prüft das Gericht der zweiten Instanz auch nur diesen Punkt. Einen Fehler bei der Einziehung Ihrer Gegenstände darf es dann nicht von sich aus aufgreifen. Sie müssen daher alle Punkte anfechten, die Sie bekämpfen wollen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 vierter Satz StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit - zufolge Beschränkung seiner Entscheidung auf die der Berufung unterzogenen Punkte (§ 295 Abs 1 erster Satz StPO) – verwehrt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 38.

Im Gesetz

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