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Muss der Begünstigte das Belastungsverbot beglaubigt annehmen?

günstig für Begünstigter betrifft Grundeigentümer, Angehörige, Begünstigte, Käufer
Nein. Wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot in einem echten Vertrag zugunsten eines Dritten vereinbart, kann es auch ohne eine in grundbuchsfähiger Form vorliegende Annahmeerklärung des Begünstigten eingetragen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Ein Veräußerungs‑ und Belastungsverbot, das in einem echten Vertrag zugunsten Dritter vereinbart wurde, kann ohne in grundbuchsfähiger Form vorliegende Annahmeerklärung des Begünstigten einverleibt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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