Zum Inhalt springen

Ist eine mündliche Kündigung bei vereinbarter Schriftform wirksam?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Haben Sie im Dienstvertrag vereinbart, dass eine Kündigung in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat, ist eine mündlich in einer Gerichtsverhandlung ausgesprochene Kündigung unwirksam. Die Erleichterungen, die für gerichtliche Vergleiche gelten, sind darauf nicht übertragbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die zur Wirksamkeit des Prozessvergleichs entwickelte Rechtsprechung ist nicht auf ein gewillkürtes Formgebot für die Beendigung eines Dienstverhältnisses übertragbar. Eine mündliche Eventualkündigung in einer Tagsatzung ist unwirksam und entspricht nicht einer Vereinbarung der Parteien im Dienstvertrag, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Auslegung einer schriftlichen Kündigung

Nicht unbedingt. Auch bei einer Kündigung, die schriftlich und mit Angabe des Grundes erfolgen muss, kommt es darauf an, wie Sie als Empfänger den verwendeten Ausdruck verstehen mussten. Hatte er für die Beteiligten erkennbar eine besondere Bedeutung, gilt diese, selbst wenn die angeführte Gesetzesstelle nach ihrem Wortlaut nicht passt.

günstig für Arbeitgeber Verständigung der Personalvertretung vor Kündigung

Nein. Verständigt der Dienstgeber den Vertrauenspersonenausschuss nicht rechtzeitig von einer geplanten Kündigung, handelt er zwar rechtswidrig. Die Kündigung selbst bleibt aber wirksam und wird durch diesen Fehler nicht aufgehoben.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Form und Deutlichkeit einer Kündigung
Arbeitsrecht · Form der Kündigung
Arbeitsrecht · Unterschrift bei der Kündigung
Vertragsrecht · Abgehen von der vereinbarten Schriftform
Mietrecht · Schriftform der Mietzinsvereinbarung