Bekomme ich Ersatz für Mehrkosten wegen meiner Verletzung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Ersatz der Kosten einer unfallbedingt notwendig gewordenen Prothese, der Anschaffung eines PKW und des behindertengerechten Umbaus einer Wohnstätte.OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025
- Der Geschädigte hat sich nicht stets mit der günstigsten Methode zur Verbesserung des unfallbedingt beeinträchtigten Gesundheitszustands zu begnügen. Vielmehr ist unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Bedachtnahme auf ärztliche Empfehlungen die Vertretbarkeit der Aufwendung höherer Kosten zu prüfen.OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025
- Die Aufwendungen müssen zweckmäßig und erforderlich sein und sich im Rahmen des Angemessenen halten; zu bedenken ist dabei die Obliegenheit des Geschädigten zur möglichsten Geringhaltung des Schadens.OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025
- Neben den regelmäßigen Aufwendungen des Verletzten können auch einmalige Kosten zu ersetzen sein, sofern durch diesen Aufwand der erhöhte Bedarf für die Zukunft – zumindest für einen gewissen Zeitraum – in ausreichendem Ausmaß befriedigt werden kann.OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025
- Die Beurteilung, ob und in welchem Umfang ein Schadenersatzanspruch wegen einer unfallbedingten Vermehrung der Bedürfnisse besteht, hängt im Allgemeinen von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025
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- Wenn daher feststeht, dass der Geschädigte auch ohne den Unfall ein Kraftfahrzeug angeschafft hätte, hat er nur einen Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes, der dadurch entsteht, dass er ein besonderes Fahrzeug benötigt (vgl ZVR 1991/109).OGH 2 Ob 6/95, 23.02.1994
- Die Kosten zur Deckung vermehrter Bedürfnisse sind als positiver Schade zu ersetzen.OGH 1 Ob 575/87, 15.07.1987
- Hier: Kosten für eine Pflegeperson.OGH 8 Ob 60/86, 21.05.1987
- Hier: Pflegeheimkosten.OGH 8 Ob 49/86, 19.11.1986
- Fiktiver Lohn einer Pflegeperson. Der Ersatz hinsichtlich solcher verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse kann auch in Form einer Rente begehrt werden.OGH 8 Ob 278/80, 26.03.1981
- Kosten einer Pflegeperson.OGH 8 Ob 62/80, 26.06.1980
- Kosten aus einer Vermehrung der Bedürfnisse.OGH 2 Ob 37/80, 11.03.1980
- Kosten der Grabpflege des verstorbenen Mannes der Geschädigten.OGH 8 Ob 135/78, 27.09.1978
- Anschaffung eines Personenkraftwagens mit automatischem Getriebe.OGH 2 Ob 109/78, 29.06.1978
- Anschaffung eines Invalidenfahrzeuges.OGH 2 Ob 153/77, 08.09.1977
- Anschaffung eines Invalidenfahrzeuges - Erörterung der Vorteilsausgleichung.OGH 2 Ob 115/72, 28.09.1972
- Anschaffung eines Ausgleichsfahrzeugs.OGH 2 Ob 351/68, 28.11.1968
- Beschaffung einer ebenerdigen Wohnung nach unfallsbedingtem Verlust der Dienstwohnung.OGH 2 Ob 396/67, 29.01.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 35.
- OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 26/25z, 26.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 7/25y, 25.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 241/21h, 10.02.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.
Nur wenn die Sache durch die Reparatur nicht besser wird als vorher. Werden dabei Teile erneuert, die ohnehin bald hätten getauscht werden müssen, besteht Ihr Schaden nur in der Differenz der Verkehrswerte mit und ohne Schadensereignis. Den Vorteil aus der Verbesserung müssen Sie sich also anrechnen lassen.