Kann meine Eigentumswohnung auf zwei Grundstücken zugleich liegen?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger
Wohnungseigentum ist ein dingliches Recht am Miteigentum an einer einzelnen im Grundbuch eingetragenen Liegenschaft. Ihr Wohnungseigentumsobjekt muss ein Teil genau dieser Liegenschaft sein. Ein und derselbe Miteigentumsanteil kann sich nicht gleichzeitig auf mehrere Liegenschaften erstrecken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Das in § 1 Abs 1 WEG als dingliches Recht definierte Wohnungseigentumsrecht stellt auf das Miteigentum an einer einzelnen Liegenschaft ab. Das Wohnungseigentumsobjekt kann nur physischer Teil einer bestimmten als Grundbuchskörper individualisierten Liegenschaft sein. Miteigentum kann nur an einem Grundbuchskörper bestehen, an mehreren Grundbuchskörpern jedoch jeweils nur für jeden Grundbuchskörper selbständig, nicht jedoch - in ein und demselben Miteigentumsanteil vereinigt - gleichzeitig an mehreren Liegenschaften.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Schaffung eines neuen „grenzüberschreitenden“ Wohnungseigentumsobjekts durch Verbindung war nach dem WEG 1975 und ist auch unter dem Regime des WEG 2002 nicht möglich.OGH 5 Ob 130/25s, 14.04.2026
- Das Wohnungseigentumsobjekt muss sich zur Gänze auf der selben Liegenschaft befinden. An einem liegenschaftsübergreifenden Objekt kann Wohnungseigentum nicht wirksam begründet werden; in einem solchen Fall entsteht entgegen dem Grundbuchsstand nicht Wohnungseigentum, sondern schlichtes Miteigentum.OGH 6 Ob 106/19k, 27.06.2019
- Tiefgarage unter zwei getrennten Grundbuchskörpern.OGH 5 Ob 60/16h, 25.08.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 9.
- OGH 5 Ob 130/25s, 14.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 117/20x, 07.01.2021, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 106/19k, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 137/17h, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 125/17v, 29.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 60/16h, 25.08.2016, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 61/16f, 25.08.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 3
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 1 · Regelungsgegenstand
- WEG 2002 § 2 · Begriffsbestimmungen
- WEG 2002 § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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