Zum Inhalt springen

Kann meine Eigentumswohnung auf zwei Grundstücken zugleich liegen?

betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger
Wohnungseigentum ist ein dingliches Recht am Miteigentum an einer einzelnen im Grundbuch eingetragenen Liegenschaft. Ihr Wohnungseigentumsobjekt muss ein Teil genau dieser Liegenschaft sein. Ein und derselbe Miteigentumsanteil kann sich nicht gleichzeitig auf mehrere Liegenschaften erstrecken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Das in § 1 Abs 1 WEG als dingliches Recht definierte Wohnungseigentumsrecht stellt auf das Miteigentum an einer einzelnen Liegenschaft ab. Das Wohnungseigentumsobjekt kann nur physischer Teil einer bestimmten als Grundbuchskörper individualisierten Liegenschaft sein. Miteigentum kann nur an einem Grundbuchskörper bestehen, an mehreren Grundbuchskörpern jedoch jeweils nur für jeden Grundbuchskörper selbständig, nicht jedoch - in ein und demselben Miteigentumsanteil vereinigt - gleichzeitig an mehreren Liegenschaften.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Begriff des Wohnungseigentums
Wohnungseigentum · Liegenschaft als Grundbuchskörper
Wohnungseigentum · Begründung von Wohnungseigentum
Eigentum und Grundbuch · Wohnungseigentumsanteil als berechtigtes Grundstück
Eigentum und Grundbuch · Wohnrecht am Miteigentumsanteil