Zum Inhalt springen

Ist mein Testament gültig, wenn die Zeugen auf einem Extrablatt unterschrieben?

günstig für Erbe betrifft Erblasser, Erben, Testamentszeugen, Notare
Nein. Bei einem Testament, das Sie nicht selbst geschrieben haben, müssen die drei Zeugen auf dem Blatt mit dem Text unterschreiben. Unterschriften auf einem zusätzlichen losen, leeren Blatt reichen nicht; auch eine Heftklammer stellt die nötige Einheit nicht her.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn die Testamentszeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilligen Verfügung, also „auf der Urkunde selbst“ unterschrieben haben. Die Anbringung der Unterschriften auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschrift nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Loses Blatt beim fremdhändigen Testament
Vertragsrecht · Falsch ausgefülltes Blankett und gutgläubiger Dritter
Erbrecht · Frist zur Anfechtung eines Testaments
Vertragsrecht · Unterschrift unter unbekanntem Text
Vertragsrecht · Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Erklärung