Ist ein Testament gültig, wenn die Unterschrift auf losem Blatt steht?
günstig für gesetzlicher Erbe betrifft Erben, Erblasser, Testamentszeugen, Vermächtnisnehmer
Nein. Ein nicht eigenhändig geschriebenes Testament ist ungültig, wenn der Verstorbene auf einem losen Blatt unterschrieben hat und dieses Blatt weder räumlich noch inhaltlich mit dem Text zusammenhängt. Ein räumlicher Zusammenhang besteht nur, wenn die Blätter schon beim Unterschreiben so fest verbunden waren, dass man sie nur durch Beschädigung trennen könnte.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dadurch, dass die Erblasserin lediglich (auf dem ersten, von ihr unterfertigten Blatt) auf die nachfolgende Unterfertigung durch die Testamentszeugen (auf dem zweiten Blatt) Bezug nimmt bzw diese bestätigt, wird der Zweck der Unterfertigung „auf der Urkunde selbst“, die Identität des Schriftstücks zu beurkunden und Unterschiebungen zu verhindern, nicht sichergestellt.OGH 2 Ob 226/22g, 16.05.2023
- Hier: keine innere Urkundeneinheit mangels jeglichen inhaltsbezogenen Vermerks der Erblasserin auf dem zusätzlichen Blatt.OGH 2 Ob 226/22g, 16.05.2023
- Hier: Innere Urkundeneinheit verneint.OGH 2 Ob 29/22m, 26.04.2022
- Hier: Äußere Urkundeneinheit bei Verbindung mit 3 Heftklammern.OGH 2 Ob 25/22y, 16.03.2022
- Das gilt auch dann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugegen war.OGH 2 Ob 4/21h, 29.04.2021
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- Wird die äußere Urkundeneinheit unmittelbar nach dem Leisten der Unterschriften hergestellt, ist von einem einheitlichen Testiervorgang auszugehen, der erst mit dieser Herstellung beendet ist.OGH 2 Ob 4/21h, 29.04.2021
- Hier: Zur Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 188/20s, 27.11.2020
- Hier: Bejahung der äußeren Urkundeneinheit.OGH 2 Ob 141/20d, 27.11.2020
- Hier: Keine äußere Urkundeneinheit bei Verbindung mit einer Heftklammer.OGH 2 Ob 51/20v, 26.05.2020
- Hier: Unterschrift eines Zeugen auf einem gesonderten losen Blatt.OGH 2 Ob 218/19a, 30.01.2020
- Für die Herstellung eines inhaltlichen Zusammenhangs zwischen den mehreren losen Blättern kann neben der Fortsetzung des Textes auch ein – vom Testator unterfertigter – Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung ausreichend sein. Diese Bezugnahme muss inhaltlicher Natur sein, dh es muss erkennbar sein, auf welche inhaltliche Anordnung sich der Vermerk bezieht.OGH 2 Ob 143/19x, 28.11.2019
- Ein äußerer Zusammenhang wäre nur dann zu bejahen, wenn entweder vor der Leistung der Unterschriften von Erblasser und Zeugen oder während des Testiervorgangs (das heißt uno actu mit diesem) die äußere Urkundeneinheit hergestellt wurde, indem die einzelnen Bestandteile der Urkunde (die losen Blätter) so fest miteinander verbunden wurden, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann, wie zB beim Binden, Kleben oder Nähen der Urkundenteile.OGH 2 Ob 143/19x, 28.11.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 2 Ob 77/20t, 27.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 579 · Fremdhändige Verfügung
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