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Ist ein Testament gültig, wenn die Unterschrift auf losem Blatt steht?

günstig für gesetzlicher Erbe betrifft Erben, Erblasser, Testamentszeugen, Vermächtnisnehmer
Nein. Ein nicht eigenhändig geschriebenes Testament ist ungültig, wenn der Verstorbene auf einem losen Blatt unterschrieben hat und dieses Blatt weder räumlich noch inhaltlich mit dem Text zusammenhängt. Ein räumlicher Zusammenhang besteht nur, wenn die Blätter schon beim Unterschreiben so fest verbunden waren, dass man sie nur durch Beschädigung trennen könnte.

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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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