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Muss ich mich gegen Lärm vom Nachbarn selbst schützen?

günstig für Gestörter betrifft Nachbarn, Grundstückseigentümer, Gestörte
Je stärker die Störung auf einen Mangel beim Nachbarn zurückgeht, desto weniger kann von Ihnen verlangt werden, sich selbst zu behelfen. Hat der Nachbar den störenden Zustand unsachgemäß geschaffen, fällt das besonders ins Gewicht. Je näher die Einwirkung am ortsüblichen Maß liegt, desto wesentlicher muss die Beeinträchtigung sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Je mehr die schädlichen Immissionen auf ein Manko in der Sphäre des Störers zurückzuführen sind, umso weniger kann man Abhilfemaßnahmen durch den Gestörten im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung auf ihre Wesentlichkeit als zumutbar ansehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132173 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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