Wann darf ich dem Nachbarn Lärm oder Geruch verbieten?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer
Sie können Einwirkungen vom Nachbargrund nur untersagen, wenn zwei Dinge zusammentreffen: Sie müssen das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und zugleich die ortsübliche Nutzung Ihrer Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen. Auf die örtlichen Verhältnisse kommt es in beiden Punkten an.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Das Untersagungsrecht besteht daher nur dann, wenn die auf den betroffenen Grund wirkenden Einflüsse einerseits das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß übersteigen und zugleich die ortsübliche Benutzung dieser Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse in beiden Belangen zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren auf Unterlassung von Rauchimmissionen für die Dauer konkreter Zeiträume.OGH 6 Ob 155/24y, 13.08.2025
- Hier: Geräuschimmissionen und Luftstrom aus Ausblasöffnungen einer Luftwärmepumpenanlage.OGH 6 Ob 171/21x, 20.10.2021
- Hier: Kein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung des Überhangs bei Schlehdornsträuchern.OGH 10 Ob 22/21i, 13.09.2021
- Hier: Betriebsgeräusche einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.OGH 9 Ob 56/20f, 25.11.2020
- Hier: Lichtimmissionen durch eine Swimmingpoolbeleuchtung.OGH 6 Ob 60/20x, 23.04.2020
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Lichtimmissionen aufgrund von durch eine Solaranlage reflektierten Sonnenlichts.OGH 4 Ob 43/16a, 30.03.2016
- Hier: Froschquaken.OGH 6 Ob 33/15v, 19.03.2015
- Hier: Lärmbelästigung ausgehend von einem Harttennisplatz.OGH 3 Ob 53/14m, 25.06.2014
- Der Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB setzt voraus, dass die Beeinträchtigung (Immission) sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist.OGH 7 Ob 80/14m, 21.05.2014
- Eine in regelmäßigen Abständen bei starken Regenfällen erfolgende Überflutung von Räumlichkeiten, die deren ordnungsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder gar eine Gefahr für die Substanz des Gebäudes darstellt, kann keinesfalls mehr als ortsüblich angesehen werden.OGH 1 Ob 263/06t, 27.02.2007
- Der Nachbar muss daher schleichende Veränderungen, gegen die er sich nicht rechtzeitig zur Wehr gesetzt hat, dulden; hier: Lärm von Heubelüftungsanlage, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb war.OGH 2 Ob 94/00p, 21.12.2000
- Die Gewährung des Immissionsschutzes darf nicht überspannt werden.OGH 3 Ob 191/99f, 24.05.2000
- Da diese beiden Kriterien kumulativ vorliegen müssen, sind selbst übermäßige Immissionen zu dulden, wenn sie die ortsübliche Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen, aber auch dann, wenn sie das ortsübliche Maß nicht übersteigen, obwohl die ortsübliche Nutzung des Grundstücks durch sie wesentlich beeinträchtigt wird.OGH 1 Ob 6/99k, 21.12.1999
- Wesentlich sind neben dem Grad und der Dauer der Einwirkung sowie ihrer Störungseignung auch das Herkommen und das öffentliche Interesse. In Industrie- und Gewerbegebieten sind unvermeidliche Folgen der Nachbarschaft von Gewerbe- und Industriebetrieben hinzunehmen, was aber einen Schutz vor Immissionen nicht ausschließt.OGH 7 Ob 2326/96a, 18.12.1996
- Die Grenze zulässiger Einwirkung ist durch die Ortsüblichkeit der Störung einerseits und die ortsübliche Benützung des Grundstückes, welche durch den Eingriff nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf, andererseits gegeben.OGH 1 Ob 19/93, 17.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 43.
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 155/24y, 13.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 119/23y, 27.06.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 242/22z, 31.05.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 210/21z, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 171/21x, 20.10.2021
- OGH 10 Ob 22/21i, 13.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 64/20w, 02.07.2020, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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