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Muss ich zahlen, wenn ich das Geld sofort zurückbekäme?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Vertragsparteien
Nein. Wer auf einer Leistung besteht, obwohl er das Erhaltene sogleich wieder zurückgeben müsste, handelt schikanös. Ein solches Begehren ist rechtsmissbräuchlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Das Beharren auf einer Leistung, soweit der Kläger das Erhaltene seinerseits sofort wieder zurückzahlen müsste, ist nach § 1295 Abs 2 ABGB schikanös („dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est“).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132611 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zurückweisung wegen Unzuständigkeit

Weist das Erstgericht eine Klage sofort wegen Unzuständigkeit zurück und trägt das übergeordnete Gericht danach auf, die Klage doch zu behandeln, steht der beklagten Partei dagegen kein Rechtsmittel zu. Eine solche sofortige Zurückweisung bindet spätere Gerichte auch nicht.

günstig für Kläger Schikaneeinwand nur auf Antrag

Nein. Ob ein Recht schikanös ausgeübt wird, greift das Gericht nicht von sich aus auf. Sie müssen das im Verfahren selbst einwenden. Unterbleibt der Einwand und wird verurteilt, verstößt das Urteil deswegen nicht gegen Grundwerte der Rechtsordnung.

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