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Wie lange kann ich die Firma nach einer Straftat klagen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Gesellschaften, Geschäftsführer, Anleger
Schädigt ein Organ einer Gesellschaft jemanden durch eine schwere vorsätzliche Straftat, verjährt der Anspruch gegen die Gesellschaft erst nach dreißig Jahren. Für Taten aus der Zeit vor dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gilt das jedenfalls dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tat im Vermögen der Gesellschaft eingetreten ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Wenn ein Organ einer juristischen Gesellschaft einen Dritten durch eine qualifiziert strafbare Handlung iSd § 1489 ABGB schädigt, verjährt der Anspruch gegen die juristische Person erst in 30 Jahren. Dies gilt, wenn die den Schaden herbeiführende Handlung vor Inkrafttreten des VbVG gesetzt wurde, jedenfalls dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg der strafbaren Handlung im Vermögen der juristischen Person eintrat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beginn der dreißigjährigen Verjährung

Die dreißigjährige Frist beginnt bereits mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat. Wann der Schaden eingetreten ist, spielt dafür keine Rolle. Mit Ablauf dieser Frist ist der späteste Zeitpunkt verstrichen, zu dem Sie den Ersatzanspruch geltend machen können.

günstig für Schädiger Verjährung vor Eintritt des Schadens

Ja. Die dreißigjährige Frist beginnt mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat, nicht erst mit dem Schaden selbst. Tritt der Schaden erst nach Ablauf dieser Frist ein, ist Ihr Anspruch bereits verjährt.

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