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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.07.2024 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 9 Ob 58/23d

Worum es ging: Muss ich auch die Ursache des Schadens kennen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Die dreijährige Frist beginnt erst, wenn Sie den Schaden, den Schädiger und den Zusammenhang zwischen dessen Verhalten und dem Schaden kennen. Braucht es dafür Fachwissen, läuft die Frist meist erst, sobald Ihnen ein Gutachten diesen Zusammenhang zeigt. Auf zusätzliche Rechtskenntnisse kommt es nicht an.

Ob sich der geltend gemachte Anspruch aus den vorgebrachten Behauptungen ergibt, lässt sich nur anhand des einzelnen Falles beurteilen. Diese Frage ist deshalb nie eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und öffnet den Weg zum Obersten Gerichtshof nicht.

Der Oberste Gerichtshof nimmt Ihr Rechtsmittel nur an, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Diese Voraussetzung muss noch zu jenem Zeitpunkt bestehen, in dem er entscheidet. Wurde die Frage inzwischen in einer anderen Entscheidung geklärt, wird Ihr Rechtsmittel zurückgewiesen.

Für die Zulässigkeit Ihres Rechtsmittels kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Oberste Gerichtshof entscheidet. Hat er das Rechtsproblem in der Zwischenzeit schon in mehreren Entscheidungen beantwortet, liegt keine erhebliche Rechtsfrage mehr vor und Ihr Rechtsmittel ist unzulässig.

Den Zuschlag für die elektronische Einbringung darf ein Rechtsanwalt nur für verfahrenseinleitende Schriftsätze verrechnen. Für fortgesetzte Schriftsätze steht er nicht zu. Dazu zählen nicht nur Rechtsmittel, sondern auch weitere Rechtsmittelbeantwortungen.

Behaupten Sie als Übernehmer, dass die Behebung eines Mangels zu anderen Mängeln geführt hat, müssen Sie das beweisen. Ist in Ihrem Fahrzeug jedoch eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut, muss der Übergeber beweisen, dass sie ausnahmsweise erlaubt ist.

Hat der Hersteller arglistig einen Irrtum über eine unzulässige Abschalteinrichtung herbeigeführt, bleibt er dafür verantwortlich. Daran ändert es nichts, dass der Versuch, den Schaden zu beseitigen, ohne sein Verschulden fehlgeschlagen ist.

Ob Sie als Leasingnehmer Schadenersatz für ein mangelhaftes Fahrzeug fordern können, hängt vom Ablauf ab. Bilden Leasing- und Kaufvertrag eine Einheit und diente Ihr Kaufvertrag nur der Festlegung des Fahrzeugs, können Sie nicht klagen. Kam dagegen zuerst ein wirksamer Kaufvertrag zustande und erst danach ein Leasingvertrag zur Finanzierung, können Sie klagen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1311 ABGB § 1323 ABGB § 1489 ABGB § 874 ABGB § 879 StGB § 146 ZPO § 526

Entscheidungstext

97 Absätze, 30.198 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.07.2024

Geschäftszahl

9Ob58/23d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner, Mag. Korn, Mag. Waldstätten und Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei V* AG, *, Deutschland, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 20.411,54 EUR sA, infolge der Rekurse der klagenden und der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 4. September 2023, GZ 12 R 21/23d-29, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichts Linz vom 14. Juni 2023, GZ 29 Cg 52/20y-25, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

Spruch

I. Dem Rekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben.

Der Beschluss des Berufungsgerichts wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt:

1. Die Klageforderung besteht mit 15.574,68 EUR zu Recht.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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