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Darf der Betriebsrat einen bezahlten Fachmann beiziehen?

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Der Europäische Betriebsrat darf zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Sachverständigen beiziehen. Er ist nicht darauf beschränkt, sich kostenlos bei den Interessenvertretungen eines bestimmten Staates zu informieren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Weder aus den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung noch aus der nach den „subsidiären“ Vorschriften nach Art 7 in Anhang I der Richtlinie 2009/38/EG normierten Beachtung der jeweiligen Rechte und gegenseitigen Verpflichtungen lässt sich ableiten, dass der Europäische Betriebsrat bei Beiziehung eines Sachverständigen nur die Gratisinformation durch Interessensvertretungen eines bestimmten Mitgliedstaats in Anspruch nehmen dürfte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verbot der Besserstellung von Betriebsräten

Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.

günstig für Arbeitgeber Betriebsrat und persönliche Ansprüche

Nein. Der Betriebsrat ist nicht Ihr gesetzlicher Vertreter für Ihre eigenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Ohne eine eigene rechtsgeschäftliche Grundlage darf er sie nicht geltend machen; verpflichten kann er Sie ohnehin nicht.

Verwandte Fragen

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