Darf der Betriebsrat einen bezahlten Fachmann beiziehen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 28/23k, 29.08.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 182 · Sitzungen
- ArbVG § 186 · Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung
- ArbVG § 197 · Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.
Nein. Der Betriebsrat ist nicht Ihr gesetzlicher Vertreter für Ihre eigenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Ohne eine eigene rechtsgeschäftliche Grundlage darf er sie nicht geltend machen; verpflichten kann er Sie ohnehin nicht.