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Wessen Verschulden zählt, wenn ein Amt Falsches über mich verbreitet?

günstig für Geschädigter betrifft Unternehmer, Geschädigte, Behörden
Verbreitet eine Amtsperson in Vollziehung der Gesetze unrichtige Tatsachenbehauptungen, kann sich der Anspruch gegen den Rechtsträger auch aus dem Verschulden jenes Organs ergeben, von dem die Behauptung stammt. Es kommt also nicht nur auf denjenigen an, der sie weitergegeben hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Verbreitet ein Organ in Vollziehung der Gesetze unrichtige Tatsachenbehauptungen, so kann sich der Amtshaftungsanspruch (§ 1 AHG iVm § 1330 Abs 2 ABGB) auch aus dem Verschulden jenes Organs ergeben, von dem diese Tatsachenbehauptung stammt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ungeklärte Ursache und eigene Provokation

Lässt sich nicht klären, ob der Schaden von der Handlung des Schädigers oder von einem Umstand aus Ihrem eigenen Bereich stammt, wird der Schaden geteilt. Haben Sie den Schädiger zuvor selbst provoziert, verschiebt sich diese Teilung über die Hälfte hinaus zu Ihren Lasten.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

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