Zählt das Werkstättengeld zum Einkommen für den Unterhalt?
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Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 147/24m, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen ebenso wie Einkünfte ohne Arbeit sowie die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension. Grundsätzlich gehört alles dazu, was der berechtigten Person aufgrund eines Anspruchs zukommt, ob als Geld oder als Sachleistung. Ausgenommen ist nur, was das Gesetz ausdrücklich nicht anrechnet.
Ja. Die Wohnbeihilfe wird als Teil des Einkommens behandelt und in die Unterhaltsbemessung einbezogen. Auch beim Unterhaltsberechtigten mindert eine bezogene Wohn- oder Mietzinsbeihilfe den Anspruch, weil sie einen typischen Unterhaltsbedarf deckt. Auf eine noch gar nicht beantragte Beihilfe dürfen Sie aber nicht verwiesen werden.