OGH 1 Ob 50/20i
Worum es ging: Kann ich die Werkstatt klagen, die mein Auto vor dem Kauf verpfuschte?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Führt eine unsachgemäße Reparatur erst nach dem Verkauf zu einem Sachschaden am Fahrzeug, sind Sie als Käufer berechtigt, den Schädiger unmittelbar zu klagen. Der Schaden ist dann bloß auf Sie verlagert und kein bloßer Drittschaden. Voraussetzung ist, dass der Vorbesitzer im Zeitpunkt der Schädigung selbst keinen Nachteil erlitten hat.
Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.
Hat wirtschaftlich ausnahmsweise ein Dritter den Schaden zu tragen, wird der Schädiger dadurch nicht frei. Das gilt etwa, wenn der Verkäufer noch Eigentümer ist, der Käufer aber schon die Gefahr trägt, oder wenn der Schenker noch Eigentümer ist und der Beschenkte den Verlust trägt. Die Überwälzung entlastet den Schädiger nicht.
Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.
Nach dem Schutzzweck der Norm steht ein Ersatzanspruch nur dem unmittelbar Geschädigten zu. Ein Vermögensschaden ist nur dann zu ersetzen, wenn sich die Rechtswidrigkeit etwa aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus der Verletzung absoluter Rechte oder aus dem Verstoß gegen ein Schutzgesetz ergibt.
Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft ist für sich ein Wert. Wird sie ganz oder teilweise, dauernd oder vorübergehend zerstört, muss der Schädiger das ersetzen. Daran ändert sich nichts, wenn Sie die bisherige Gegenleistung weiterhin von jemandem erhalten, der damit nicht den Schädiger entlasten will.
Werden Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig und zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt weiter, muss der Schädiger trotzdem zahlen. Der Ersatzanspruch geht in diesem Umfang auf den Arbeitgeber über. Ersetzt werden ihm nicht nur der Bruttolohn, sondern auch seine Beiträge zur Sozialversicherung.
Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens können Sie im Verfahren vor dem Höchstgericht nur bekämpfen, wenn dabei gegen zwingende Denkgesetze oder gegen zwingende Regeln des sprachlichen Ausdrucks verstoßen wurde.
Schreibt kein Gesetz eine bestimmte Bewertungsmethode vor, ist das Ergebnis eines Gutachtens eine Tatfrage und wird vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine von vornherein ungeeignete Methode gewählt wurde oder die Schlüsse gegen Logik und Erfahrung verstoßen.
Nein. Der Oberste Gerichtshof prüft nur, ob die gewählte Methode überhaupt geeignet war. Ob der Sachverständige sie richtig angewendet hat und ob ihm genügend Daten zur Verfügung standen, betrifft die Beweiswürdigung und kann dort nicht mehr bekämpft werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, 30.06.2019, 23 Cg 35/17d-73
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 29.01.2020, 4 R 168/19m-79
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1295 ABGB § 1325 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 528a
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.04.2020
Geschäftszahl
1Ob50/20i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Uwe Niernberger, Dr. Angelika Kleewein, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei M***** L*****, vertreten durch Dr. Herbert Wimmer, Rechtsanwalt in Wildon, wegen 60.984,18 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 29. Jänner 2020, GZ 4 R 168/19m-79, mit dem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 30. Juni 2019, GZ 23 Cg 35/17d-73, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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