Darf ich in meinem Rechtsmittel auf einen früheren Schriftsatz verweisen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber, Antragsteller
Wenn Sie in Ihrem Rechtsmittel bloß auf Ausführungen in einem anderen Schriftsatz verweisen, ist das Rechtsmittel unzulässig. Jede Rechtsmittelschrift muss für sich allein vollständig sein und kann nicht durch den Verweis auf andere Schriftsätze ersetzt oder ergänzt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (78 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die bloße Verweisung des Rekurswerbers in seinem Rechtsmittel auf seine Ausführungen in einem Schriftsatz macht den Rekurs unzulässig, weil jede Rechtsmittelschrift einen in sich geschlossenen selbständigen Schriftsatz darstellt und nicht durch die Bezugnahme auf den Inhalt anderer in derselben oder einer anderen Sache erstatteten Schriftsätze ersetzt oder ergänzt werden kann (AnwZ 1934,230, 5 Ob 312, 313/64, 1 Ob 114/73, 8 Ob 141/74 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verweis in der Revision auf andere Schriftsätze und pauschal auf das bisherige Vorbringen.OGH 8 Ob 128/25v, 24.03.2026
- Soweit die Beklagten zu einem Einwand pauschal auf ihr Vorbringen erster Instanz verweisen, kann eine Befassung mit diesem Einwand schon aufgrund des unzulässigen und unbeachtlichen Verweises auf bereits erstattetes Prozessvorbringen nicht erfolgen.OGH 2 Ob 111/24y, 25.07.2024
- Damit ist es aber unzulässig, im Rechtsmittel pauschal auf die Ausführungen im Wiedereinsetzungsantrag oder Widerspruch zu verweisen, ungeachtet dessen, ob sich diese in derselben oder in einer anderen Eingabe (Ordnungsnummer) finden.OGH 8 Ob 99/19w, 18.11.2019
- Daran, dass nach der höchstgerichtlichen Judikatur jede Rechtsmittelschrift ein in sich geschlossener selbständiger Schriftsatz ist, ändert sich nichts dadurch, dass das Rechtsmittel – in Entsprechung der honorarrechtlichen Vorschrift des § 22 RATG – mit anderen Rechtsbehelfen verbunden wird.OGH 8 Ob 99/19w, 18.11.2019
- Auch im Verfahren außer Streitsachen ist zu verlangen, dass die Rechtsmittelausführungen aus sich heraus verständlich sind.OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Eigenständige und in sich geschlossene Rechtsmittelausführungen dürfen nicht durch den bloßen Verweis auf frühere Schriftsätze ersetzt werden.OGH 1 Ob 59/15f, 23.04.2015
- Hier: Hinweis auf Ausführungen in einem Schriftsatz eines anderen Verfahrens.OGH 1 Ob 157/14s, 27.11.2014
- Hier: Verweis in als Rekurs zu wertender „ao Revision“ gegen Aufhebungsbeschluss auf Ausführungen in der Berufung.OGH 2 Ob 53/13b, 13.02.2014
- Hier: Verweis im Revisionsrekurs auf Ausführungen im Rekurs (Verlassenschaftsverfahren).OGH 7 Ob 158/13f, 13.11.2013
- Hier: Unbeachtlichkeit eines pauschalen Hinweises im Rekurs auf eine Argumentation im Ablehnungsantrag.OGH 2 Ob 43/11d, 14.07.2011
- Hier: Grundbuchverfahren.OGH 5 Ob 97/11t, 07.07.2011
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 20/10t, 22.06.2010
- Soweit im Revisionsrekurs auf frühere Ausführungen im Rekurs verwiesen wird, ist dies unzulässig und unbeachtlich.OGH 5 Ob 20/10t, 22.06.2010
- Hier: Verweis auf Rekursausführungen im Revisionsrekurs.OGH 1 Ob 40/09b, 31.03.2009
- Hier: Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung.OGH 17 Ob 11/08d, 20.05.2008
- Ein pauschaler Verweis auf die „in Berufung und Berufungsbeantwortung detailliert vorgetragenen Rechtsmittelgründe" und die Erklärung, diese zu Rechtsmittelausführungen auch im Revisionsverfahren zu erheben, ist nach herrschender Rechtsprechung unzulässig.OGH 9 ObA 23/06g, 07.06.2006
- Der in einer Verweisung liegende Inhaltsmangel eines Rechtsmittels ist überdies nicht verbesserungsfähig (1 Ob 236/01i mzwN aus der Rechtsprechung).OGH 1 Ob 23/04w, 22.03.2004
- Diese Auslegung ist streng, begründet aber keinen mit Nichtigkeit bedrohten Verfahrensverstoß, insbesondere auch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs.OGH 6 Ob 13/88, 19.05.1988
- Eine solche Verweisung ist unzulässig und unbeachtlich.OGH 6 Ob 714/83, 07.07.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 78.
- OGH 1 Ob 49/26a, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 170/24x, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 111/24y, 25.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 67/24x, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 100/23f, 14.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 4/23h, 05.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 113/23w, 28.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Verweis auf frühere Schriftsätze
Verfahrensrecht · Verweis auf frühere Schriftsätze in der Revision
Verfahrensrecht · Einmaligkeit des Rechtsmittels im Grundbuchsverfahren
Verfahrensrecht · Nur ein Rechtsmittel je Entscheidung
Verfahrensrecht · Nur ein Rechtsmittelschriftsatz je Partei