Wann gilt ein Produkt als fehlerhaft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorabentscheidungsersuchen zu Art 9 lit a der Produkthaftungsrichtlinie (RL 85/374/EWG).OGH 2 Ob 77/25z, 18.11.2025
- Hier: Hüftprothese.OGH 9 Ob 54/23s, 18.10.2023
- Hier: Unterdachbahn.OGH 3 Ob 193/22m, 15.12.2022
- Hier: Sektflasche.OGH 9 Ob 99/22g, 24.11.2022
- Hier: Müsliriegel.OGH 3 Ob 107/20m, 04.11.2020
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- Ebenfalls eine Rechtsfrage betrifft die Beurteilung, ob das Produkt aufgrund ungenügender Warnhinweise fehlerhaft ist, weil die Gebrauchsinformation für Laien nicht genügend verständlich ist.OGH 10 Ob 8/18a, 20.02.2018
- Hier: Wasserrutsche.OGH 9 Ob 77/15m, 26.07.2016
- Hier: Unfall mit einer Bodenpoliermaschine.OGH 3 Ob 168/14y, 22.10.2014
- Hier: Explosionsartiges Zerbersten einer gläsernen Tafelwasserflasche.OGH 6 Ob 215/11b, 13.09.2012
- Die Fehlerhaftigkeit eines gefährlichen Produkts beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Zeitpunkt seines Inverkehrbringens. Bei Serienprodukten bedeutet dies, dass immer auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem das jeweilige schadensstiftende Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einführung der Serie.OGH 6 Ob 215/11b, 13.09.2012
- Hier: Personenaufzug mit selbstschließender Tür.OGH 1 Ob 216/11p, 24.11.2011
- Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation.OGH 1 Ob 62/11s, 28.04.2011
- Hier: Holzlasur war entgegen der Darbietung nicht oder nur sehr eingeschränkt für den erwarteten Holzschutz im Außenbereich geeignet.OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
- Nach Maßgabe der §§ 1 und 2 PHG hat jeder, der durch ein fehlerhaftes Produkt einen Körperschaden oder Sachschaden erleidet, demnach auch der außerhalb der Absatzkette stehende Dritte („innocent bystander"), Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hersteller des Produktes.OGH 2 Ob 78/06v, 19.10.2006
- Fehlerhaft im Sinne des PHG ist ein Produkt, das nicht einmal für jenen Gebrauch, der im Rahmen der Zweckwidmung des Erzeugers liegt, die erforderliche Sicherheit bietet, die ein durchschnittlicher Verbraucher oder Benützer erwarten darf und erwartet.OGH 10 Ob 98/02p, 22.10.2002
- Hier: Rollbare Raumtrenner, die beim Verschieben leicht kippen.OGH 1 Ob 169/02p, 30.09.2002
- Hier: Explosion einer Fruchtsaftflasche.OGH 10 Ob 19/01v, 30.10.2001
- Hier: Explosion einer Mineralwasserflasche.OGH 9 Ob 238/01t, 24.10.2001
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung berechtigter Sicherheitserwartungen ist jener des Inverkehrbringens. Ein fehlerfrei in den Verkehr gebrachtes Produkt bleibt ungeachtet späterer Entwicklungen ein für allemal fehlerfrei im Sinne des Gesetzes.OGH 7 Ob 49/01h, 30.03.2001
- Hier: Futtermittel für Ferkel.OGH 9 Ob 76/99p, 14.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107605 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 34.
- OGH 2 Ob 77/25z, 18.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 109/24v, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 9 Ob 54/23s, 18.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 193/22m, 15.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 99/22g, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 175/16k, 30.11.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PGH §1; PHG §2; PHG §5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Gefahr, dass ein Wettbewerbsverstoß wiederholt wird, kann ausnahmsweise wegfallen, wenn der Verstoß auf einem Irrtum beruhte und der Verantwortliche von sich aus etwas getan hat, das seine Sinnesänderung klar nach außen zeigt, etwa den Fehler berichtigt hat. Grundsätzlich wird eine Wiederholungsgefahr aber vermutet. Wer den Verstoß begangen hat, muss diese Vermutung widerlegen.
Für den Schutz gegen Nachahmung genügt eine gewisse Bekanntheit im Verkehr. Sie liegt schon vor, wenn Umstände geeignet sind, eine Vorstellung über die Herkunft auszulösen. Dabei ist zu bedenken, dass Käufer ähnliche Waren meist nicht nebeneinander sehen, sondern nur ein mehr oder weniger blasses Erinnerungsbild vergleichen; bei manchen Waren achten sie allerdings genauer auf Marke und Ausstattung.