Wie sorgfältig muss ein Rechtsberater arbeiten?
günstig für Rechtsberater betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Notar
Von einem Rechtsberater dürfen Sie den Fleiß und die Kenntnisse erwarten, die seine Berufskollegen üblicherweise haben. Mehr darf nicht verlangt werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch der erteilte Auftrag und das im Einzelfall betroffene Geschäft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (102 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsberaters dürfen nicht überspannt werden; es können von ihm nur der Fleiß und die Kenntnisse verlangt werden, die seine Fachgenossen gewöhnlich haben. Bei der Beurteilung dieser Frage müssen auch der Auftrag und das im Einzelfall davon betroffene Geschäft berücksichtigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Behauptung, die Rechtsanwälte hätten zu einer Überweisung nicht auf ein Konto des Investitionsfonds, sondern auf ein Konto des Submanagers veranlasst und darüber nicht aufgeklärt. Ob eine (spätere hypothetische) Überweisung auf ein nicht dem Fonds gehöriges Konto vertragskonform gewesen wäre oder nicht, sagt nichts darüber aus, ob die Beklagten die Klägerin vor der Überweisung über den Inhaber des Kontos aufklären hätten müssen.OGH 1 Ob 160/23w, 30.01.2024
- Nicht jede Auslegungsbedürftigkeit einer Vertragsbestimmung kann zwingend zu einer Verletzung der §§ 52, 53 NO führen, würde dies doch gerade bei komplexen Vertragswerken eine Überspannung der Sorgfaltspflicht des Notars bedeuten.OGH 7 Ob 173/23a, 11.12.2023
- Hier: Notar.OGH 7 Ob 173/23a, 11.12.2023
- Hier: Unmissverständliche Einschränkung des Auftrages an den Rechtsanwalt dahin, das Urteil hinsichtlich der Entscheidung über die Zinsen nicht zu überprüfen; keine Sorgfaltspflichtverletzung.OGH 2 Ob 196/19s, 27.11.2020
- Hier: Unterlassene Aufklärung durch Steuerberatungsgesellschaft über die (Mindest-)Lohnansprüche von Hausangestellten.OGH 1 Ob 47/20y, 16.04.2020
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- Hier: Verwalter nach WEG.OGH 8 Ob 112/18f, 24.09.2018
- Hier: Aufklärungspflicht eines Notars bei der Verfassung eines Scheidungsfolgenvergleichs, wenn die Parteien einen von ihnen bereits abgeschlossenen Vertrag nur mehr in die entsprechende juristische Form bringen wollen.OGH 2 Ob 34/14k, 11.09.2014
- Hier: Steuerberater hätte auffallen müssen, dass keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden - Annahme schuldhaften Verhaltens im Einzelfall vertretbar.OGH 7 Ob 121/13i, 04.09.2013
- Ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall die gebotene Sorgfalt eingehalten hat, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden und stellt regelmäßig keine Frage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 Ob 37/12z, 26.11.2012
- Das Ausmaß der Belehrung richtet sich dabei unter anderem nach den offenbaren Kenntnissen der Parteien sowie einer allfälligen rechtskundigen Vertretung und hängt demnach von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb insoweit in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage vorliegt.OGH 5 Ob 31/08g, 14.07.2008
- Es gehört zu den allgemein zu erwartenden Sorgfaltspflichten des Anwaltes, seinen Mandanten vor der erkennbaren Gefahr der Verjährung seines Anspruchs zu schützen. Bei Verdacht, dass Umstände vorliegen könnten, die entgegen der bisherigen Annahmen für eine Gefahr der Verjährung sprechen könnten, hat der Rechtsanwalt bei seinem Klienten Erkundigungen einzuziehen, für eine Abklärung des Sachverhaltes zu sorgen, ihn zu belehren und erforderliche Maßnahmen vorsichtshalber rechtzeitig zu treffen, um die Verjährung eines Anspruches zu verhindern.OGH 7 Ob 198/07d, 16.11.2007
- Bei der Beurteilung dieses Sorgfaltsmaßstabes sind der konkrete Auftrag und die sonstigen Umstände des Einzelfalles maßgeblich und begründet daher regelmäßig keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.OGH 2 Ob 133/06g, 13.07.2006
- Hier: Rechtsanwalt.OGH 7 Ob 302/03t, 24.02.2004
- Hier: Architekt.OGH 10 Ob 297/00z, 28.06.2001
- Die Auskunftspflicht und Fürsorgepflicht reicht soweit, als für den Steuerberater aus einem Fehlverhalten der Eintritt eines Schadens für seinen Mandanten beim gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussehbar ist.OGH 6 Ob 82/99y, 24.02.2000
- Die Belehrungspflicht und Beratungspflicht der Notare darf nicht überspannt werden.OGH 4 Ob 1629/95, 10.10.1995
- Hier: Auskunftspflicht und Fürsorgepflicht des SteuerberatersOGH 1 Ob 637/94, 23.11.1994
- Die Erfassung und Überwachung des Fristenwesens zählt aber zu den wichtigsten Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei, für die der Rechtsanwalt persönlich Sorge zu tragen hat.OGH 7 Ob 555/91, 25.07.1991
- Der vertragsverfassende Rechtsanwalt ist dann, wenn auch der Vertragspartner seines Klienten anwaltlich vertreten ist, nicht gehalten, diesen über rechtliche und wirtschaftliche Folgen des Vertragsabschlusses aufzuklären, von denen er mit Grund annehmen kann, dass sie vom Rechtsvertreter des Vertragspartners überblickt werden.OGH 8 Ob 645/87, 15.03.1988
- Es ist nur für die Sorgfalt eines durchschnittlichen Fachmannes des jeweiligen Gebietes einzustehen.OGH 7 Ob 534/87, 05.03.1987
- Hier: SteuerberaterOGH 3 Ob 557/83, 13.04.1983
- Insbesonders wenn der Auftraggeber selbst rechtskundig ist.OGH 5 Ob 664/81, 29.09.1981
- NotarOGH 4 Ob 549/76, 15.06.1976
- Rechtsauskunft durch Sekretäre der Gewerkschaft.OGH 1 Ob 22/75, 09.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 102.
- OGH 5 Ob 213/24w, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 52/24f, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 131/24d, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 62/24i, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 231/23h, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 160/23w, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 47/20y, 16.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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