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Ist ein Rückkaufsrecht mit hohem Rückkaufpreis schon Wucher?

günstig für Käufer betrifft Verkäufer, Käufer, Kreditnehmer
Nein. Wenn der Kaufpreis dem Wert der Sache entspricht, ist das Geschäft nicht schon deshalb sittenwidrig, weil der vereinbarte Rückkaufpreis viel höher liegt. Anders kann es nur sein, wenn in Wahrheit ein verdeckter Kredit vorliegt: Sie haben verkauft, um dringend Geld zu bekommen, und beide Seiten sind davon ausgegangen, dass Sie die Sache wieder zurückkaufen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 18.03.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Entspricht der Kaufpreis dem Wert der Kaufsache, so kann das Geschäft nicht deshalb als wucherisch gewertet werden, weil der Kaufpreis zum vereinbarten Wiederkaufpreis in einem auffallenden Mißverhältnis steht. Nur bei einem verdeckten Kreditgeschäft mit Sicherungsübereignung käme es auf die Relation zwischen Kaufpreis und Wiederkaufpreis an. Ein solches Kreditgeschäft wäre dann anzunehmen, wenn der Verkäufer mit Vorbehalt des Wiederkaufs verkauft hätte, um dringenden Geldbedarf zu decken, und die Vertragspartner bei Geschäftsabschluß davon ausgegangen wären, daß der Verkäufer vom Wiederkaufsrecht aller Voraussicht nach Gebrauch machen werde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Schwarzgeld im Vertrag

Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.

günstig für Verkäufer Überhöhter Preis und Anfechtung des Vertrags

Wenn Sie einen Vertrag wegen eines überhöhten Preises bekämpfen wollen, reicht die bloße Behauptung nicht aus, das Entgelt sei zu hoch. Sie müssen darlegen, worin das Missverhältnis konkret liegt. Sonst hat weder der Vorwurf des Wuchers noch jener der Verkürzung über die Hälfte Erfolg.

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