Ist ein Rückkaufsrecht mit hohem Rückkaufpreis schon Wucher?
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 18.03.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Einwand der (Teil-)Nichtigkeit im Sinne des §38 Abs1 WEG kann im Hinblick auf das im Berufungsverfahren geltende Neuerungsverbot (§482 ZPO) nicht erstmals im Berufungsverfahren erhoben werden.OGH 6 Ob 58/06g, 09.03.2006
- Wird ein Vertrag als gültiges Rechtsgeschäft aus einem Grunde des § 879 ABGB angefochten, so stellt ein erstmalig in der Berufung geltend gemachter Nichtigkeitsgrund eine unzulässige Neuerung dar.OGH 2 Ob 443/65, 23.03.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 19/22w, 18.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 983 · Darlehensvertrag
- ABGB § 1053
- ABGB § 1068
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde in der Vertragsurkunde absichtlich ein niedrigerer Betrag angegeben, um die Steuerbehörde zu täuschen, bleibt das Geschäft mit dem tatsächlich vereinbarten Entgelt gültig. Was Sie über den beurkundeten Betrag hinaus geleistet haben, können Sie nicht zurückfordern.
Wenn Sie einen Vertrag wegen eines überhöhten Preises bekämpfen wollen, reicht die bloße Behauptung nicht aus, das Entgelt sei zu hoch. Sie müssen darlegen, worin das Missverhältnis konkret liegt. Sonst hat weder der Vorwurf des Wuchers noch jener der Verkürzung über die Hälfte Erfolg.