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Muss die Firma ein unwirksames Darlehen trotzdem herausgeben?

günstig für Darlehensgeber betrifft Unternehmer, Darlehensgeber, Prokuristen, Gesellschaften
Ja, in Höhe ihrer Bereicherung. Hat ein Prokurist für seinen Geschäftsherrn ein nichtiges Darlehensgeschäft abgeschlossen, ist der Geschäftsherr dadurch bereichert, dass er über den Geldbetrag uneingeschränkt verfügen konnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Der Geschäftsherr, dessen Prokurist ein nichtiges Darlehensgeschäft abgeschlossen hat, ist dadurch bereichert, dass er die unbeschränkte Verwendungsmöglichkeit über den Geldbetrag hatte (vgl SZ 23/159).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025227 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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