Was passiert, wenn ein Miteigentümer während des Verfahrens verkauft?
günstig für Erwerber betrifft Miteigentümer, Käufer, Wohnungseigentümer
Im gerichtlichen Verfahren über die Verwaltung und Benützung einer gemeinsamen Sache gilt die Regel des Zivilprozesses nicht, nach der ein Verkauf während des Verfahrens ohne Einfluss bleibt. Verkauft ein Miteigentümer seinen Anteil, wird das Verfahren daher nicht nach dieser Regel unverändert fortgeführt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Verfahren nach den §§ 834 ff ABGB.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 155/22p, 18.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 155/22p, 08.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 835
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 18 § 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 234
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