Kann ich das Vermögen meines Ehegatten während der Scheidung sichern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.09.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beantragte Sicherungsverfügung nach § 382 Z 8 lit b 2. Fall EO. Kein hinreichendes Vorbringen, warum es sich bei der betroffenen Liegenschaft um eheliche Ersparnisse oder um eheliches Gebrauchsvermögen handle.OGH 1 Ob 130/24k, 25.09.2024
- Es braucht nur dargelegt werden, dass die Sicherungsmaßnahmen Gegenstände betreffen sollen, die nach den §§ 81 und 82 EheG der Aufteilung unterliegen.OGH 1 Ob 571/94, 13.12.1994
- Das Ergebnis der Aufteilung darf im Provisorialverfahren nicht vorweg genommen werden. Bei dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO kann daher nicht verlangt werden, dass ein Anspruch auf eine konkrete Art der Aufteilung behauptet und bescheinigt wird. Es genügt, dass der Aufteilungsanspruch an sich und dessen Gefährdung bescheinigt ist.OGH 5 Ob 543/85, 14.05.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 1 Ob 130/24k, 25.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 1/17p, 28.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse können vorläufig nur über die eigens dafür vorgesehene Bestimmung gesichert werden, nicht über die Regeln zum Schutz vor Gewalt. Sie müssen daher eine entsprechende Gefährdung glaubhaft machen.
Bei der Aufteilung nach der Scheidung haben Sie Anspruch auf Aufteilung, aber nicht auf eine förmliche Abrechnung. Auskunft können Sie nur verlangen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Vermögen verheimlicht wird. Die bloße Behauptung genügt nicht; Sie müssen die betroffenen Werte so genau benennen, dass Ihr Antrag kein Ausforschen auf gut Glück ist.