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Brauche ich für mein Vermächtnis die Zustimmung der Erben?

günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben
Nein. Das Gericht kann Ihnen die Bestätigung über ein Vermächtnis auch ohne Zustimmung der Erben ausstellen; die Erben müssen aber vorher angehört werden. Behaupten sie ernsthaft, dass der Nachlass nicht ausreicht, können sie eine Sicherheit verlangen, oder Sie werden auf eine Klage verwiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Erteilung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG ist von der Zustimmung der Erben unabhängig, doch müssen diese vorher gehört werden. Sie können allenfalls Sicherstellung verlangen und es besteht auch die Möglichkeit der Verweisung des Legatars auf den Rechtsweg, wenn die Erben die Gefahr der Unzulänglichkeit des Nachlasses ernstlich behaupten, wenn auch nicht gerade bescheinigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006607 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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