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Wer wird zuerst bezahlt, wenn der Nachlass überschuldet ist?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Erben, Hinterbliebene
Reicht der Nachlass nicht für alle, richten sich Rang und Umfang der Zahlungen sinngemäß nach den Regeln des Insolvenzverfahrens. Wer ein Pfand oder ein Recht auf Aussonderung hat, wird vorweg befriedigt, bevor der Nachlass jemandem zur Bezahlung überlassen wird. An die Stelle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt dabei der Todestag.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Im Verfahren nach § 73 AußStrG sind die im Konkurs (jeweils) geltenden Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Konkursforderungen sinngemäß anzuwenden. § 73 AußStrG regelt die Rangordnung und den Umfang der zu befriedigenden bevorrechteten Forderungen nicht selbst.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Exekution trotz Insolvenzverfahren

Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

günstig für Schuldner Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

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