Darf ich Lärm untersagen, wenn Auflagen missachtet werden?
günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Anrainer, Betriebe
Ja. Hält sich der Betreiber einer behördlich genehmigten Anlage nicht an die Auflagen des Bescheids, können Sie die dadurch entstehenden Einwirkungen untersagen lassen. Der Anspruch besteht aber nur, wenn diese Einwirkungen auch das ortsübliche Maß überschreiten und die Nutzung Ihres Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB, wenn sich der Inhaber der genehmigten Anlage nicht an die im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen hält (hier: Sägewerk, das auch zu "verbotenen" Zeiten arbeitet).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Grundsatz, wonach der Verstoß gegen öffentliches Recht nicht schon einen privatrechtlichen Unterlassungsanspruch begründet, gilt auch für individuell-konkrete Anordnungen wie behördliche Auflagen.OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021
- Der Eigentümer eines Grundstücks kann dem Nachbarn nicht gestützt auf § 364 Abs 2 ABGB jegliche von dessen Betriebsanlage ausgehende Immission untersagen, solange nur der Betrieb vom Bewilligungsbescheid nicht gedeckt ist. Setzt sich der Inhaber der Anlage über die behördlich festgesetzten Vorgaben für den Betrieb hinweg, so folgt daraus bloß, dass diesfalls der Anwendungsbereich der Gesetzesstelle eröffnet ist, nicht aber zugleich, dass eine Anspruchsberechtigung nach dieser Bestimmung jedenfalls, unabhängig vom Vorliegen der in § 364 Abs 2 ABGB festgelegten Voraussetzungen, besteht.OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021
- Hier: Lärmemission durch Straßenbahnanlage ‑ gemeinwichtiger Anlage.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Die Duldungspflicht der Nachbarn ist schon nach der ratio der Regelung des § 364a ABGB mit der Reichweite der erteilten Genehmigung begrenzt. Werden von der Behörde bestimmte Grenzwerte festgesetzt, sind diese jedenfalls einzuhalten. Ansonsten sind von den Nachbarn (nur) solche Immissionen hinzunehmen, die für den Betrieb der genehmigten Anlage typisch sind und auch nicht durch zumutbare Vorkehrungen hintangehalten oder verringert werden können.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Hier: zu § 24 Abs 5 BStG.OGH 1 Ob 239/14z, 19.03.2015
- § 364a ABGB schließt nach herrschender Ansicht Unterlassungsansprüche bei Beeinträchtigungen durch behördlich genehmigte Anlagen nur insoweit aus, als es sich um Immissionen handelt, die mit dem bewilligungsgemäßen Betrieb der Anlage (typisch) verbunden sind, wogegen ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich solcher Immissionen besteht, die dadurch entstehen, dass sich der Inhaber der Anlage nicht an den Genehmigungsbescheid, insbesondere an darin enthaltene Auflagen, hält (mwN).OGH 1 Ob 239/14z, 19.03.2015
- Hier: Lärmemissionen durch Funkanlage.OGH 9 Ob 9/08a, 01.04.2009
- Soweit eine genehmigte Anlage vorliegt und sich dessen Emissionen im Rahmen der Genehmigung halten, besteht lediglich ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB und nicht ein Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB.OGH 5 Ob 8/08z, 19.02.2008
- Der Umstand, dass Abhilfe auch im Verwaltungsweg geschaffen werden könnte, steht der Verfolgung des privatrechtlichen Untersagungsanspruches nicht entgegen.OGH 2 Ob 659/86, 01.09.1987
- Abstellen von Kraftfahrzeugen.OGH 2 Ob 512/82, 23.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 5 Ob 4/22g, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 247/20x, 18.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 129/19z, 24.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 12/19g, 30.01.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 233/18w, 29.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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