Kann mein Betrieb ein Recht durch die Nutzung der Kunden ersitzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein mit der Vornahme von Gartenarbeiten beauftragter Werkunternehmer hat keine Gewahrsame (Innehabung) an jenem Grundstück, auf dem er seine Arbeiten verrichtet, und ist daher kein Besitzmittler.OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025
- Hier: Besitzmittlung durch österreichisches Staatsarchiv auf Grund eines Depotvertrags.OGH 2 Ob 223/21i, 26.04.2022
- Sofern diese Rechtsausübung vom Besitzwillen des Ersitzenden getragen wird.OGH 10 Ob 14/15d, 19.05.2015
- Hier: Fahrrecht.OGH 7 Ob 133/98d, 15.09.1998
- Für den Besitzwillen ist das äußere Bild der Benützung ausschlaggebend.OGH 7 Ob 133/98d, 15.09.1998
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Für einen Erwerb von neuen Besitzrechten des Bestandgebers durch seinen Bestandnehmer als Besitzmittler ist erforderlich, daß sie ihrer äußeren Erscheinung nach zum Bestandgegenstand gehören und diesem wirtschaftlich zugeordnet sind (hier: Bestandgegenstand ist die Ausübung von Fischereirechten).OGH 8 Ob 579/92, 19.11.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 18.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 129/25s, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 56/25y, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 67/21b, 12.05.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 208/20v, 24.02.2021, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 54/17i, 14.11.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 7/17v, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 480
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die besonders weite Auslegung der Austauschpflicht zugunsten von Verbrauchern gilt nur für Käufe von Konsumenten bei Unternehmen. Auf Kaufverträge zwischen zwei Unternehmen oder zwischen zwei Privatpersonen lässt sie sich nicht übertragen.
Ja, der Verbraucherschutz gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie die Sache verkaufen und der Unternehmer kauft. Ihre Stellung als Verkäufer schließt das Rücktrittsrecht nicht aus. Kein Rücktrittsrecht besteht aber, wenn Sie das Geschäft selbst angebahnt haben.