Wann ist der Umfang meines Wegerechts genau festgelegt?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegberechtigte
Nur dann, wenn Art und Ausmaß im Rechtsgrund unzweifelhaft umschrieben sind; man spricht dann von einer gemessenen Dienstbarkeit. Sind die Befugnisse nicht eindeutig begrenzt, ist das Recht ungemessen. Das Maß kann sich auch aus dem Bezug auf eine bestimmte Bauweise ergeben, etwa auf ein Einfamilienhaus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn ihr Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausbringen von Gülle auf anderen Flächen als dem herrschenden Grundstück und danach auf diesem, ohne dass sich dies auf die Benutzung des Servitutswegs nachteilig auswirkt.OGH 10 Ob 47/22t, 22.11.2022
- Hier: Wasserbezugsrecht "für ein Einfamilienhaus"- gemessene Dienstbarkeit.OGH 1 Ob 211/15h, 24.11.2015
- Eine " gemessene " Servitut muss nicht stets ihrem Umfang nach ganz exakt bestimmt sein, sondern kann sich das „Maß“ auch aus der Bezugnahme auf eine bestimmte Bauweise eines Bauwerks auf der herrschenden Liegenschaft ergeben, die dann die Grundlage für das Benutzungsrecht des Servitutsberechtigten bildet.OGH 1 Ob 211/15h, 24.11.2015
- Eine „gemessene Dienstbarkeit liegt vor, wenn ihr Inhalt im Erwerbstitel (allenfalls nach Auslegung) unzweifelhaft umschrieben ist; eine „ungemessene“ Dienstbarkeit hingegen dann, wenn die Art, das (zeitliche) Ausmaß und der (räumliche) Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse im Titel nicht eindeutig begrenzt sind.OGH 8 Ob 104/14y, 19.12.2014
- Gemessene Servituten sind daher stärker durch den zugrundeliegenden Titel determiniert, dessen Zeitpunkt maßgeblich für die Bedarfsabgrenzung ist.OGH 6 Ob 175/14z, 19.11.2014
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Genau definiertes Fahrtrecht.OGH 2 Ob 11/10x, 11.11.2010
- Hier: Ausweitung einer ersessenen Wegeservitut.OGH 7 Ob 12/07a, 28.03.2007
- Eine Einschränkung einer gemessenen Servitut ist bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände und klar überwiegender Interessenlage auf Seiten des Verpflichteten möglich.OGH 7 Ob 224/04y, 20.10.2004
- Eine ungemessene Dienstbarkeit liegt dann vor, wenn das Ausmaß und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse im Titel nicht eindeutig begrenzt sind.OGH 1 Ob 622/96, 25.06.1996
- Ist Art und Ausmaß der Dienstbarkeit durch den Titel konkret bestimmt, dann spricht man von einer "gemessenen", sonst von einer "ungemessenen" Dienstbarkeit.OGH 4 Ob 1620/95, 19.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 33.
- OGH 1 Ob 1/26t, 27.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 198/25v, 18.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 47/22t, 22.11.2022
- OGH 1 Ob 21/22b, 21.02.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 81/21d, 04.11.2021
- OGH 10 Ob 31/20m, 01.09.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 38/20h, 26.08.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 22/18y, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 Ob 102/17h, 29.05.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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