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Wie wird ausgelegt, was im Testament gemeint war?

günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige, Pflichtteilsberechtigte
Es kommt auf den wirklichen Willen des Verstorbenen an, nicht auf den Buchstaben. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände und legt so aus, dass der gewollte Erfolg möglichst eintritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Testament errichtet wurde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (30 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

Zur Auslegung einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Kodizill).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012238 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

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