Gilt eine Teilungsvereinbarung auch gegenüber dem neuen Miteigentümer?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Realteilungsvertrag eines Erben mit anderen Miteigentümern ist ein Veräußerungsgeschäft iSd § 810 Abs 3 ABGB.OGH 3 Ob 242/10z, 23.02.2011
- Dieser schafft einen neuen Rechtsgrund, der an die Stelle des aus dem Teilrecht des Gemeinschafters entspringenden Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft tritt.OGH 1 Ob 619/86, 03.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 203/18s, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- ABGB § 841
- ABGB § 1392
- ABGB § 1404
- ABGB § 1405
- ABGB § 1423
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.