Zählen Vereinbarungen zwischen den Miteigentümern vor Gericht?
betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Entscheidet das Gericht nach Ermessen über eine Maßnahme in der Eigentümergemeinschaft, hat es eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beschluss des Außerstreitrichters ist eine im Wesentlichen von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung.OGH 5 Ob 174/02b, 12.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 13.
- OGH 5 Ob 38/25m, 20.11.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 43/24t, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 56/23h, 25.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 244/21z, 01.06.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 8 Ob 41/21v, 26.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 202/17t, 13.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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