Zum Inhalt springen

Zählen Vereinbarungen zwischen den Miteigentümern vor Gericht?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Entscheidet das Gericht nach Ermessen über eine Maßnahme in der Eigentümergemeinschaft, hat es eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung nach § 835 ABGB ist eine zwischen den Miteigentümern bestehende Vertragslage zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Persönliche Verhältnisse der Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Nutzungsregelung ist keine laufende Verwaltung
Verfahrensrecht · Alle Miteigentümer im Verfahren
Eigentum und Grundbuch · Gerichtliche Entscheidung in der Miteigentumsgemeinschaft
Eigentum und Grundbuch · Interessenabwägung bei der Teilung