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Ist der Kauf fix, wenn ich einen Bestellschein unterschreibe?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Konsument, Verkäufer, Unternehmer
Unterschreiben Sie einen Bestellschein mit dem vorgedruckten Vermerk, dass die Genehmigung des Hauses vorbehalten bleibt, ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Sie haben damit nur ein Angebot gestellt, das der andere innerhalb der gesetzlichen Frist annehmen oder bestätigen muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Durch die vom Besteller vorgenommene Unterfertigung eines Bestellscheines mit dem vorgedruckten Vermerk "Vorbehaltlich der Genehmigung des Hauses" kommt noch kein Vertrag zustande. Es liegt hier nur ein Antrag auf Abschluss eines Vertrages vor, der von dem Partner innerhalb der im § 862 ABGB bezeichneten Frist angenommen beziehungsweise bestätigt werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

günstig für Verkäufer Bedingung im Vertrag und Grundbuch

Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.

Verwandte Fragen

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