Ist der Kauf fix, wenn ich einen Bestellschein unterschreibe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die angemessene Dauer einer Frist für die Annahme eines Anbotes (hier: auf Vertragsaufhebung) bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.OGH 2 Ob 301/05m, 13.07.2006
- Die Dauer der Angemessenheit bestimmt sich nach der Wichtigkeit des Geschäfts, der Schwierigkeit seiner Beurteilung, aber auch danach, ob der Anbietende Eile bekundet.OGH 9 ObA 262/01x, 27.03.2002
- Bei vereinbarter Schriftlichkeit der Annahmeerklärung wird dem Partner zur Annahme des Anbotes konkludent eine angemessene Frist eingeräumt, deren Dauer sich nach den Umständen des Einzelfalles zu richten hat. Es kommen daher die Dispositivbestimmungen des § 862 2. Satz ABGB nicht zur Anwendung.OGH 7 Ob 15/72, 09.02.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 Ob 25/24b, 24.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.