Ist jede Mitteilung von mir schon eine rechtliche Erklärung?
betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer
Nein. Eine Willenserklärung liegt nur vor, wenn Ihre Äußerung darauf gerichtet ist, Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Teilen Sie bloß Tatsachen, Kenntnisse oder Ihre Meinung mit, ist das keine. Ergibt Ihr Verhalten aber ein folgerichtiges Bild, darf daraus auf einen bestimmten rechtlichen Willen geschlossen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Besteht das Verhalten desjenigen, dessen Rechtsfolgewille aus seinen Äußerungen und aus seinem Verhalten erschlossen werden soll, in einer folgerichtigen Denk- oder Handlungsweise, kann es nach redlicher Verkehrsauffassung nur in der Richtung verstanden werden, dass ein Rechtsfolgewille in einer bestimmten Richtung vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Willenserklärung liegt dann vor, wenn die Äußerung auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet ist, also Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Bei einer Wissenserklärung geht es demgegenüber darum, dass die eine Partei der anderen oder beide Parteien übereinstimmend sich bloß ihre Vorstellungen über bestimmte Tatsachen mitteilen, jedoch keinen Willen dahin äußern, mit der Erklärung bestimmte Rechtsfolgen bewirken zu wollen.OGH 8 ObA 16/19i, 29.04.2019
- Eine Willenserklärung liegt dann vor, wenn die Äußerung auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet ist. Die<br/>bloße Kundgabe von Fakten, Kenntnissen oder Meinungen ist deshalb keine Willenserklärung.OGH 7 Ob 618/89, 06.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014137 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/20b, 30.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 16/19i, 29.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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