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Darf ich mehr zufahren, weil mein Betrieb besser läuft?

günstig für Berechtigter betrifft Unternehmer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Solange sich die Betriebsform nicht wesentlich ändert, richtet sich der Umfang des Fahrrechts nach Ihrem jeweiligen Bedarf, soweit der belastete Eigentümer dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Eine Modernisierung des Betriebes oder ein besserer Geschäftsgang gilt nicht als Änderung der Betriebsform.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Wird nicht die Betriebsform des herrschenden Gutes wesentlich geändert, so ist für den Umfang der Dienstbarkeit des Fahrrechtes das jeweilige Bedürfnis des Berechtigten maßgebend, soweit der Belastete keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet. Die Modernisierung eines Betriebes oder ein besserer Geschäftsgang bilden keine Änderung der Betriebsform.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 27.

Im Gesetz

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