Ist eine kurze Frist im Vertrag für meine Ansprüche gültig?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (74 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel über den Verfall von "Wohnpunkten" nach fünf Jahren.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Vgl auch: Hier: Gutscheinkarten: Eine Klausel, die durch ein monatliches Bereithaltungsentgelt nach Vertrags- bzw Laufzeitende und damit einen schleichenden Verfall des Guthabens vorsieht, ist mangels sachlicher Rechtfertigung gröblich benachteiligend.OGH 4 Ob 232/22d, 25.04.2023
- Hier: Klausel, wonach ein etwaiger Schadenersatzanspruch eines Treugebers – abgesehen vom Fall vorsätzlicher Schädigung – innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntniserlangung von den haftungsbegründenden Tatsachen durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen ist.OGH 6 Ob 179/20x, 25.11.2020
- Hier: Beschränkung der Gültigkeit eines Gutscheins für touristische Dienstleistungen mit einem Jahr ist gröblich benachteiligend.OGH 6 Ob 210/17a, 24.05.2018
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- Hier: Verfall von Prämienmeilen nach 20 Monaten gröblich benachteiligend, auch wenn die Möglichkeit besteht, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern.OGH 6 Ob 139/16h, 27.09.2016
- Hier: Keine Möglichkeit zum Umtausch bestimmter abgelaufener Gutscheine.OGH 6 Ob 169/15v, 21.12.2015
- Hier: § 64 des Kollektivvertrags für Universitäten.OGH 9 ObA 126/15t, 26.11.2015
- Hier: § 64 des Kollektivvertrags für Universitäten.OGH 8 ObA 75/15k, 29.10.2015
- Die Klausel: „Wenn nach Ablauf der Gültigkeit auf der Elektronischen Geldbörse noch ein Betrag geladen ist, ersetzt das Kreditinstitut diesen Betrag, wenn er innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit geltend gemacht wird. Danach ist dieser Anspruch verjährt.“ ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.OGH 1 Ob 88/14v, 27.11.2014
- Hier: AGB eines Anbieters von Leistungen im Bereich Internet/Telekommunikation/Kabelfernsehen - Verbandsprozess.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Einwendungsfrist gegen Rechnungen von 1 Monat und Verpflichtung zur Klagsführung.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Jedenfalls ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich.OGH 7 Ob 22/12d, 28.06.2012
- Hier: Verfalls‑(Verjährungs‑)frist von zwei Jahren für Thermengutscheine in den AGB des Vertreibers.OGH 7 Ob 22/12d, 28.06.2012
- Der zwingende Charakter der Abfertigung hat nicht zur Folge, dass eine kollektivvertragliche Festsetzung von Verfallsfristen für diese Ansprüche unwirksam wäre. Eine besondere Verjährungs-oder Präklusivfrist, von der zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden dürfte, setzt das ArbAbfG nicht fest. Eine dreimonatige Verfallsfrist zur Geltendmachung der Abfertigung ist nicht unangemessen und somit nicht sittenwidrig.OGH 8 ObA 34/07v, 30.08.2007
- Hier zur 3-monatigen Verfallsfrist des § 19 des KV für die Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs.OGH 8 ObA 34/07v, 30.08.2007
- Hier: Verfallsklausel in AGB eines Mobilfunkbetreibers.OGH 9 Ob 40/06g, 09.05.2007
- Hier: Das Drängen der Konzernmutter auf einen möglichst frühen Abschluss des Geschäftsjahres reicht als Rechtfertigungsgrund für eine zweimonatige Verfallsfrist in Zusammenhang mit der Abrechnung von Gutscheinen nicht aus.OGH 2 Ob 50/05z, 04.10.2006
- Je kürzer die Verfallsfrist sein soll, desto triftiger muss der Rechtfertigungsgrund sein.OGH 2 Ob 50/05z, 04.10.2006
- Eine Regelung im Dienstvertrag, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und solche, die damit in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind, ist weder sitten- noch gesetzwidrig.OGH 8 ObS 14/06a, 21.09.2006
- Die Berufung auf die Verfallsklausel kann einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten, wenn dem Arbeitnehmer durch das Verhalten des Arbeitgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wurde.OGH 9 ObA 163/05v, 23.11.2005
- Hier: Verstoß des Arbeitgebers gegen seine vertragliche Verpflichtung, vierteljährlich Abrechnung zu legen. Die dagegen vom Arbeitnehmer nur wenige Tage nach Ablauf der kurzen Einwendungsfrist erhobenen Einwendungen sind jedenfalls nicht verfristet.OGH 8 ObA 42/03i, 23.01.2004
- Eine Einwendungsfrist von einem Monat gegen die vom Arbeitgeber zu legende Provisionsabrechnung ist jedenfalls zu kurz, um ein sachliches Eingehen auf die Abrechnung zu ermöglichen.OGH 8 ObA 42/03i, 23.01.2004
- Die Ausschlussfrist darf nicht unangemessen kurz sein.OGH 8 ObA 42/03i, 23.01.2004
- Oder wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen zwingende gesetzliche Fristbestimmungen verstoßen.OGH 8 ObA 42/03i, 23.01.2004
- Hier: § 19 KollV für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.OGH 9 ObA 159/02a, 13.11.2002
- Derartige Verfallsfristen in Kollektivverträgen sind einer geltungserhaltenden Reduzierung im Sinne einer bloßen Teilnichtigkeit zugänglich.OGH 9 ObA 159/02a, 13.11.2002
- Verfallsfristen von 3 Monaten sind in Kollektivverträgen durchaus üblich; sie haben gerade bei Provisionsansprüchen, deren Ermittlung mit zunehmendem Zeitablauf zu Beweisschwierigkeiten führt, einen sachlichen Grund.OGH 9 ObA 86/01i, 28.11.2001
- Eine unsachliche Erschwerung der Geltendmachung der Ansprüche durch eine 3-monatige Verfallsklausel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht erkannt werden.OGH 8 ObA 156/01a, 05.07.2001
- Die in § 8 Abs 4 AAB vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.OGH 1 Ob 1/00d, 24.10.2000
- Wenn sogar in dem vom Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer beherrschten Bereich der arbeitsvertraglichen Ansprüche - und innerhalb dieser sogar für unabdingbare Ansprüche - eine Verkürzung von gesetzlich normierten Fristen zu deren Geltendmachung selbst auf einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten als unbedenklich angesehen wird, so muss dies umso mehr für regelmäßig geschäftlich erfahrenere Kaufleute gelten, wenngleich es sich hier um einen Schadenersatz- und keinen Entgeltsanspruch handelt.OGH 1 Ob 1/00d, 24.10.2000
- Hier: Keine Bedenken gegen die nur 2-monatige Verfallsfrist des § 10 I. der TO für das Zahntechnikerhandwerk zur Geltendmachung von Überstundenzuschlägen.OGH 9 ObA 166/00b, 12.07.2000
- Es ist jedoch kein Grund ersichtlich, warum eine Verkürzung der Verjährungsfrist eines nach dem Gesetz unabdingbaren Anspruches nicht auch durch Einzelvertrag erfolgen könnte, wenn nämlich zwischen dem Anspruch und der Geltendmachung unterschieden wird. Es ist daran festzuhalten, dass sowohl eine kollektivvertragliche als auch eine einzelvertragliche Verfallsklausel nicht gegen die guten Sitten verstößt, wenn sie die Geltendmachung der Ansprüche nicht unbillig erschwert.OGH 8 ObA 252/99p, 21.10.1999
- Wenngleich § 14 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe die Bezeichnung "Verjährungsbestimmungen" trägt, handelt es sich um Verfallsfristen.OGH 9 ObA 163/97d, 26.11.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2286/96a, 17.10.1996
- Hier: § 10 Abs 6 KVI.OGH 9 ObA 1016/95, 28.06.1995
- Die kollektivvertragliche Festsetzung von Ausschlussfristen in der Dauer von drei oder vier Monaten ist nicht als übermäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung anzusehen.OGH 1 Ob 606/94, 23.09.1994
- Hier: Art XI Z 7 des KV für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (Schadenersatzansprüche des DG).OGH 9 ObA 16/93, 17.03.1993
- Hier: § 14 KV für die Angestellten des Verbandes ländlicher Genossenschaften in Niederösterreich und Wien.OGH 9 ObA 56/91, 08.05.1991
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 42/90, 14.03.1990
- Hier: Art XIV des Bundeskollektivvertrages für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben sittenwidrig.OGH 9 ObA 42/90, 14.03.1990
- Die Bestimmungen des § 14 Z 4 KV für Bauindustrie und Baugewerbe und des § 15 Z 3 KV für das Bauhilfsgewerbe bewirken eine übermäßige Erschwerung der Anspruchsverfolgung durch eine unangemessen kurze Frist nichtOGH 14 Ob 167/86, 21.10.1986
- Eine Kürzung der First unter drei Monate erweckt aber Bedenken, weil ihm in einem solchen Fall kaum noch genügend Zeit bleibe, um allenfalls gehende Unterlagen zu beschaffen, die notwendigen Erkundigungen über die Rechtslage einzuziehen und sich die zur - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Geltendmachung seiner Ansprüche notwendigen und zweckdienlichen Schritte entsprechend zu überlegen. Hier: § 20 Kollektivvertrag für das Friseurgewerbe in der ab 1.11.1977 geltenden Fassung sittenwidrig.OGH 4 Ob 110/84, 15.10.1985
- Hier: § 7 Z. 9 Kollektivvertrag für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie ist nicht wegen einer unangemessenen Kürze der Verfallfrist sittenwidrig.OGH 4 Ob 113/85, 01.10.1985
- Die Beurteilung der generellen Eignung der Erschwerung kann nur allgemein und nach objektiven Kriterien, nicht aber unter Bedachtnahme auf einen Einzelfall oder auf eine einzelne Fallgruppe erfolgen.OGH 4 Ob 102/85, 10.09.1985
- Eine einzelvertraglich vereinbarte dreimonatige Fallfrist für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen ist nicht sittenwidrig.OGH 4 Ob 90/82, 13.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 74.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 13/25g, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 5/25f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 19/24p, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 232/22d, 25.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 207/22b, 25.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 72/22m, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 62/22s, 28.09.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.
Eine Verfallsklausel erfasst alle Ansprüche, die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis stammen und bei dessen Ende schon bestanden haben. Die Sechsmonatsfrist für Ansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung darf aber nicht zu Ihrem Nachteil verkürzt werden. Die Urlaubsentschädigung zählt nicht zur Kündigungsentschädigung.