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Darf die andere Seite immer auf dem Vertrag bestehen?

günstig für Schuldner betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Versicherungsnehmer, Unternehmer
Auch das Beharren auf der Erfüllung eines Vertrags kann im Einzelfall sittenwidrig sein. Es kommt also nicht nur darauf an, was vereinbart wurde, sondern auch darauf, wie darauf bestanden wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Auch ein Beharren auf Vertragserfüllung kann sittenwidrig sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verbot der Aufrechnung im Vertrag

Ja. Ein vertraglicher Ausschluss der Aufrechnung ist grundsätzlich erlaubt und nicht sittenwidrig, weil Sie Ihre Gegenforderung weiterhin eigens einklagen können. Bei Verbrauchergeschäften bestehen allerdings gesetzliche Grenzen, und in vorformulierten Bedingungen gilt der Ausschluss nur, wenn der Verwender den Markt nicht beherrscht und Sie unter mehreren Vertragspartnern wählen können.

günstig für Gläubiger Schadenersatz bei Nichterfüllung

Haftet jemand dafür, dass er den Vertrag pflichtwidrig nicht erfüllt hat, muss er Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Sie sind vermögensmäßig so zu stellen, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.

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