Was muss ich beweisen, wenn ich übervorteilt wurde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bloße Behauptung, daß Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Mißverhältnis stünden bzw. daß die Voraussetzungen des § 934 ABGB gegeben seien, reicht nicht aus.OGH 9 Ob 26/99k, 17.03.1999
- Für die Einrede des Wuchers muss konkret dargelegt werden, worin im vorliegenden Falle die einzelnen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zu erblicken seien und durch welche Beweismittel dies beweisen werden können.OGH 3 Ob 586/79, 07.11.1979
- Der ein Missverhältnis Behauptende hat diese unter anderem durch Angabe des von ihm erwarteten Gewinnes aus dem Geschäft darzutun.OGH 7 Ob 188/75, 23.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 10 Ob 12/25z, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 29/19d, 25.04.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das muss derjenige beweisen, der den Irrtum verursacht hat. Gelingt ihm der Beweis nicht, ist zu prüfen, ob Sie den Vertrag zumindest mit anderem Inhalt geschlossen hätten, etwa zu einem geringeren Preis. Dabei kommt es darauf an, wie redliche Vertragspartner üblicherweise gehandelt hätten.
Sie müssen beweisen, dass die Sache oder Leistung überhaupt mangelhaft ist und dass der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorgekommen ist. Dass der Zustand auf ein Verschulden oder eine schlechte Arbeit des Übergebers zurückgeht, müssen Sie nicht beweisen. Dass auch eine andere Ursache in Betracht kommt, schadet der Vermutung nicht.