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Wann ist ein Preis auffallend zu hoch?

günstig für Benachteiligter betrifft Konsumenten, Käufer, Verkäufer, Kreditnehmer
Ein auffallendes Missverhältnis liegt vor, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung deutlich übersteigt. Es liegt nicht vor, wenn besondere Umstände das rechtfertigen, etwa ein besonderes Risiko auf einer Seite.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein auffallendes Missverhältnis liegt dann vor, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung bedeutend übersteigt, ohne dass dies durch die besonderen Umstände des Falles, etwa durch ein eine Seite treffendes besonderes Risiko, gerechtfertigt wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104128 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 14.

Im Gesetz

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