Ändert sich der vereinbarte Unterhalt, wenn das Einkommen sinkt?
betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ändern sich die Einkommensverhältnisse nach einem Vergleich aus einer einvernehmlichen Scheidung wesentlich, ist der Unterhalt anzupassen. Das gilt auch, wenn der Vergleich dazu nichts sagt. Maßgeblich ist dann jenes Verhältnis zwischen Einkommen und Unterhalt, das dem Vergleich zugrunde lag.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Bei einem aus Anlaß einer einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vergleich wird im Fall der wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse auch dann, wenn dies darin nicht zum Ausdruck kommt, davon auszugehen sein, daß die Parteien bei Kenntnis dieser Änderung den Unterhalt ebenfalls in der Höhe vereinbart hätten, wie es der aus dem Vergleich hervorgehenden Relation zwischen Einkommen und Unterhalt entspricht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer Vereinbarung im Sinn des § 55a Abs 2 EheG kann die Neubestimmung des Unterhaltsanspruchs wegen Änderung der Verhältnisse mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Anspruchs immer nur im Weg ergänzender Vertragsauslegung erfolgen. Es kommt daher darauf an, was redliche und vernünftige Parteien für den von ihnen nicht bedachten Fall der geänderten Verhältnisse vereinbart hätten.OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017
- Auch gerichtliche Vergleiche sind nach den §§ 914 ff ABGB auszulegen.OGH 9 Ob 73/07m, 19.12.2007
- Hier: Der Unterhaltsvergleich lässt berechtigterweise erwarten, dass nur eine unverschuldete Reduzierung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu einer Unterhaltsminderung führen kann.OGH 3 Ob 186/07k, 23.10.2007
- Die Auslegung des Unterhaltsvergleichs iSd § 914 ABGB hat unter Berücksichtigung der im Unterhaltsrecht heranzuziehenden Maßstabfigur eines familien- und pflichbewussten Ehepartners zu erfolgen.OGH 3 Ob 186/07k, 23.10.2007
- Ob nach Abschluss eines Unterhaltsvergleiches bei Änderung der Verhältnisse die im Vergleich festgelegte Relation zwischen Einkommenshöhe und Unterhaltshöhe beibehalten werden soll oder die Neubemessung völlig losgelöst von der vergleichsweisen Regelung erfolgen soll, hängt somit primär von der nach den Auslegungskriterien des § 914 ABGB zu ermittelnden Absicht der Parteien ab.OGH 2 Ob 237/06a, 30.11.2006
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- Dies gilt auch dann, wenn die Relation zwischen Einkommen und vereinbartem Unterhalt im Vergleich nicht zum Ausdruck kommt.OGH 3 Ob 115/00h, 20.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 9 ObA 106/22m, 27.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 62/22i, 06.09.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 113/17d, 13.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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