Was ändert sich, wenn ich die Arbeit ohne Vorbehalt übernehme?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da Sach- und Rechtsmängel grundsätzlich gleich zu behandeln sind, besteht kein Anlass, bei im Rahmen der Gewährleistung geltend gemachten Rechtsmängeln von den allgemeinen Regeln der Behauptungs- und Beweislast abzugehen.OGH 10 Ob 21/08y, 12.05.2009
- Die Beweislast für eine mangelhafte Erfüllung nach Übergabe der Sache trifft grundsätzlich den Erwerber.OGH 10 Ob 21/08y, 12.05.2009
- Nach allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts muss der Übernehmer die Mangelhaftigkeit der Sache beweisen. Er hat zu behaupten, dass und aus welchen Gründen die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde bzw welche konkreten Fehler sie aufweist. Der Übergeber hat die Freiheit von Qualitätsmängeln somit nur bei Vorliegen eines entsprechend substantiierten Bestreitungsvorbringens zu beweisen.OGH 1 Ob 224/05f, 31.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 7.
- OGH 5 Ob 94/24w, 04.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 42/23v, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 171/23k, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 53/23v, 23.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 166/20y, 23.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 272
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.
Ja. Will ein Unternehmer wegen eines Zahlungsrückstands die gesamte Restschuld sofort einfordern, muss er schon in der Klage genau angeben, dass die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen, etwa eine ordentliche Mahnung mit Nachfrist. Der bloße Satz, die Voraussetzungen lägen vor, genügt nicht. Fehlt das, ist die Klage abzuweisen, selbst wenn Sie sich nicht wehren.