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Wer muss beweisen, dass ich nur geliehen wohne?

günstig für Mieter betrifft Wohnungsnutzer, Mieter, Eigentümer, Angehörige
Nicht Sie. Wer behauptet, die Sache sei bloß aus Gefälligkeit und jederzeit widerruflich überlassen worden, muss das beweisen. Im Zweifel wird angenommen, dass ein Bestandvertrag vorliegt und nicht eine bloße Bittleihe. Welche der beiden Formen vorliegt, beurteilt das Gericht rechtlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1948)

Unterscheidung zwischen Bittleihen und Bestandvertrag.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Beweislast bei Nichtbenützung der Wohnung

Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig benützen. Gelingt ihm das, sind Sie an der Reihe: Sie müssen beweisen, dass Sie in nächster Zukunft zurückkehren und die Abwesenheit nur eine absehbare vorübergehende Unterbrechung ist.

günstig für Vermieter Beweislast für den eigenen Wohnbedarf

Sie als Mieter. Hat der Vermieter die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Weitergabe nachgewiesen, müssen Sie konkret behaupten und beweisen, dass Sie die Wohnung in naher Zeit dringend benötigen.

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