Wer muss beweisen, dass ich nur geliehen wohne?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1948)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vermutung spricht gegen die Bittleihe.OGH 1 Ob 20/75, 05.03.1975
- Die Vermutung spricht gegen die Bittleihe; ihre Voraussetzungen sind daher von dem zu beweisen, der sie behauptet.OGH 5 Ob 217/65, 30.09.1965
- Die Entscheidung der Frage, ob eine bloße Bittleihe im Sinne des § 974 ABGB oder ein Recht anzunehmen sei, ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung.OGH 6 Ob 51/62, 14.03.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 26.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 57/24a, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 110/20p, 20.10.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig benützen. Gelingt ihm das, sind Sie an der Reihe: Sie müssen beweisen, dass Sie in nächster Zukunft zurückkehren und die Abwesenheit nur eine absehbare vorübergehende Unterbrechung ist.
Sie als Mieter. Hat der Vermieter die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Weitergabe nachgewiesen, müssen Sie konkret behaupten und beweisen, dass Sie die Wohnung in naher Zeit dringend benötigen.