Welche Form braucht eine Schenkung mit Gegenleistung unter Ehegatten?
günstig für Beschenkter betrifft Ehegatten, Geschenkgeber, Beschenkte
Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der bezahlte Teil überwiegt, genügt die Form, die für Schenkungen vorgesehen ist. Die strengere Form für Verträge zwischen Ehegatten muss dann nicht eingehalten werden, weil sonst der Grundsatz der Formfreiheit zu stark eingeschränkt würde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Wenn keinerlei Anhaltspunkte für ein Überwiegen des entgeltlichen Teils einer gemischten Schenkung vorliegen, kann es mit der Einhaltung der für Schenkungen vorgesehenen Form sein Bewenden haben. Die durch den Gesetzeswortlaut keineswegs zwingend vorgegebene Anwendung des § 1 Abs 1 lit b NZwG auf gemischte Schenkungen zwischen Ehegatten würde sonst mit dem vorrangigen Prinzip der Formfreiheit im österreichischen Vertragsrecht in Konflikt geraten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage der Formbedürftigkeit einer gemischten Schenkung mangels Relevanz für den Verfahrensausgang nicht behandelt.OGH 2 Ob 229/23z, 20.02.2024
- Eine gemischte Schenkung unterliegt dem Formzwang des § 1 Abs 1 lit d NotAktsG wenn der unentgeltliche Teil des Geschäfts überwiegt.OGH 1 Ob 221/16f, 31.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019139 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 156/17b, 23.10.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 221/16f, 31.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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